Tools for beverage professionals
Verlässlichkeit, die man spürt.
Qualität, die überzeugt.
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen Schankwerk GmbH
-
Geltungsbereich
-
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden Anwendung auf sämtliche Geschäftsbeziehungen und rechtsgeschäftlichen Erklärungen zwischen uns und unseren Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“). Dies betrifft insbesondere den Verkauf, die Lieferung, Installation, Wartung und Reparatur von Schankanlagen, zugehörigen Bauteilen, Ersatzteilen, Zubehör sowie die Bereitstellung und Pflege dazugehöriger Software (im Folgenden zusammenfassend „Produkte und Leistungen“).
-
Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 Konsumentenschutzgesetz (KSchG). Mit Annahme unseres Angebotes oder der Bestellung bestätigt der Kunde ausdrücklich, Unternehmer zu sein.
-
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden unsere Produkte und Leistungen vorbehaltlos erbringen.
-
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Form. Dies gilt auch für das Abgehen von diesem Schriftformerfordernis. Die jeweils aktuelle Fassung unserer AGB ist auf unserer Webseite https://www.schankwerk.at abrufbar.
-
-
Vertragsgegenstand
-
Diese AGB regeln sämtliche Geschäfte, die im Zusammenhang mit den von uns angebotenen Schankanlagen, deren Materialien und Komponenten, sowie den damit verbundenen Service-, Wartungs-, Installations- und Reparaturleistungen, Softwarebereitstellung und Softwarepflege stehen.
-
-
Angebot und Vertragsabschluss
-
Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch unsere Ausführung der Bestellung zustande.
-
Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus unserer Auftragsbestätigung und diesen AGB. Abänderungen oder Ergänzungen der Auftragsbestätigung durch den Kunden müssen unverzüglich, spätestens jedoch binnen drei Werktagen nach Erhalt derselben, schriftlich geltend gemacht werden. Andernfalls gilt der Inhalt der Auftragsbestätigung als vom Kunden genehmigt.
-
Sämtliche Angaben in Prospekten, Werbematerialien, technischen Beschreibungen oder ähnlichen Unterlagen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
-
-
Preise und Zahlungsbedingungen
-
Alle Preisangaben verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
-
Bei Reparatur- und Instandsetzungsaufträgen werden Arbeits- und Fahrzeiten sowie Material nach unseren jeweils gültigen Stundensätzen und Preislisten gesondert verrechnet.
-
Sofern keine gesonderten Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden, sind fällige Beträge binnen 7 Tagen ab Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
-
Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzubehalten oder mit eigenen Forderungen gegen uns aufzurechnen, es sei denn, diese Forderungen sind unbestritten oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt.
-
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 456 UGB p.a. verrechnet. Weiters ist der Kunde verpflichtet, uns sämtliche zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Bei fortgesetztem Zahlungsverzug werden sämtliche offene Forderungen sofort fällig (Terminsverlust).
-
Zahlungen des Kunden werden ungeachtet einer allenfalls anderslautenden Widmung zuerst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die älteste Hauptforderung angerechnet.
-
-
Lieferung, Leistungserbringung und Gefahrübergang
-
Angegebene Liefer- oder Leistungstermine sind, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als Fixtermin vereinbart, unverbindlich. Wir werden uns bemühen, vereinbarte Fristen einzuhalten.
-
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Produkte geht mit deren Übergabe an den Kunden, im Falle der Versendung mit Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen unseres Lagers oder des Lieferwerks, auf den Kunden über. Bei der Installation von Anlagen geht die Gefahr mit Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls oder der tatsächlichen Inbetriebnahme auf den Kunden über.
-
Die Installation von Schankanlagen setzt die Bereitstellung der notwendigen technischen Voraussetzungen (z.B. Wasser-, Strom-, Abwasseranschlüsse, Mauerdurchbrüche) durch den Kunden auf dessen Kosten und Verantwortung voraus. Sollte die Ausführung des Auftrages aufgrund mangelnder oder nicht geeigneter vom Kunden zu stellender Voraussetzungen nicht möglich sein, sind wir berechtigt, ohne Schadenersatzverpflichtung vom Vertrag zurückzutreten.
-
Verweigert oder behindert der Kunde die vereinbarte Lieferung oder Leistungserbringung, gilt die Lieferung bzw. Leistung als erfolgt, sobald wir die Lieferbereitschaft oder Leistungsfähigkeit angekündigt haben. Der Kunde trägt die hieraus entstehenden Kosten.
-
Unvorhergesehene Ereignisse wie höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Streiks, behördliche Anordnungen oder sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrages erschweren oder unmöglich machen, berechtigen uns, die Liefer- oder Leistungsfrist angemessen zu verlängern oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden Schadenersatzansprüche zustehen.
-
-
Eigentumsvorbehalt
-
Die von uns gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum.
-
Der Kunde ist verpflichtet, unser Vorbehaltseigentum sorgfältig zu verwahren und auf eigene Kosten ausreichend gegen alle gängigen Risiken (z.B. Feuer, Wasser, Diebstahl) zu versichern. Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag tritt der Kunde schon jetzt an uns ab.
-
Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Produkte im ordentlichen Geschäftsbetrieb berechtigt. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungswertes (inkl. USt.) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Produkte ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wurden. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Der Kunde bleibt zur Einziehung dieser Forderungen ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt.
-
Bei Zugriffen Dritter auf das Vorbehaltseigentum, insbesondere bei Pfändungen, hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und den Dritten auf unser Eigentum hinzuweisen. Der Kunde ist verpflichtet, uns sämtliche Kosten zu ersetzen, die uns im Zusammenhang mit der Durchsetzung unserer Eigentumsrechte entstehen.
-
-
Gewährleistung und Garantie
-
Die Gewährleistungsfrist für unsere Produkte beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang gemäß Punkt 5.2. Für Software-Fehler, die nachweislich reproduzierbar sind und auf einem Mangel beruhen, beträgt die Gewährleistungsfrist ebenfalls 12 Monate.
-
Der Kunde ist gemäß § 377 UGB zur unverzüglichen Untersuchung der gelieferten Ware nach Erhalt und zur Mängelrüge binnen drei Werktagen nach Entdeckung eines Mangels verpflichtet. Eine Mängelrüge muss schriftlich erfolgen und den Mangel detailliert beschreiben. Bei Nichtbeachtung dieser Rügepflicht sind Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche ausgeschlossen.
-
Bei Vorliegen eines gewährleistungspflichtigen Mangels behalten wir uns das Recht vor, nach unserer Wahl zunächst den Mangel zu beheben (Nachbesserung) oder die Ware auszutauschen (Ersatzlieferung). Erst wenn Nachbesserung oder Ersatzlieferung zweimalig fehlschlagen oder unmöglich sind, steht dem Kunden das Recht auf Preisminderung oder, bei nicht geringfügigen Mängeln, die Wandlung des Vertrages zu.
-
Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gemäß § 924 ABGB wird ausgeschlossen.
-
Die Gewährleistung ist ausgeschlossen bei:
-
unsachgemäßer Behandlung, Bedienung oder Lagerung der Produkte;
-
mangelhafter Wartung oder Nichteinhaltung von Wartungsintervallen seitens des Kunden;
-
Verwendung ungeeigneter Betriebs- oder Zubehörteile, die nicht von uns bezogen oder autorisiert wurden;
-
Verunreinigungen oder Einwirkung von Fremdstoffen;
-
Missachtung von Bedienungsanleitungen oder ausdrücklichen Anweisungen unsererseits;
-
eigenmächtigen Veränderungen oder Reparaturversuchen durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte;
-
normalem Verschleiß von Verschleißteilen (z.B. Dichtungen, Filter, Glühbirnen, Schläuche) sowie bei geringfügigen Abweichungen, die die Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigen;
-
Schäden durch höhere Gewalt, unzureichende Stromversorgung oder sonstige externe Einflüsse.
-
-
Der Kunde ist verpflichtet, uns bei der Mängelfeststellung und -behebung zu unterstützen und geeignete Unterlagen über Art und Auftreten des Mangels zur Verfügung zu stellen.
-
Eine von uns allenfalls abgegebene Garantie ist eine freiwillige Leistung, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht. Umfang und Dauer einer solchen Garantie ergeben sich aus der jeweiligen gesonderten Garantieerklärung. Die Garantie umfasst in der Regel keine Software und beinhaltet lediglich den Materialersatz, wobei Anfahrtskosten und Arbeitszeiten gesondert verrechnet werden können.
-
-
Haftung und Schadenersatz
-
Unsere Haftung für Schäden des Kunden ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Wir haften nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits zurückzuführen sind. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
-
Die Haftung für Mangelfolgeschäden, indirekte Schäden, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung, Datenverlust oder reine Vermögensschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausdrücklich ausgeschlossen.
-
Die Höhe unserer Haftung ist jedenfalls auf den Netto-Rechnungsbetrag der vom Schaden betroffenen Lieferung oder Leistung begrenzt.
-
Der Kunde hat uns für alle Ansprüche Dritter schad- und klaglos zu halten, die aus einer unsachgemäßen Verwendung der Produkte durch den Kunden oder einer Verletzung seiner Vertragspflichten resultieren.
-
Regressansprüche im Sinne des Produkthaftungsgesetzes (PHG) sind ausgeschlossen, es sei denn, der Fehler wurde in unserem Bereich vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
-
-
Software und Lizenzen
-
Die an den Kunden überlassene Software für die Schankanlagen und EDV-Systeme ist geistiges Eigentum des Auftragnehmers oder seiner Lizenzgeber. Der Kunde erhält ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich auf die Nutzung der zugehörigen Hardware beschränktes Nutzungsrecht.
-
Das Eigentum und alle weiteren Rechte an der Software, einschließlich des Quellcodes, verbleiben beim Auftragnehmer. Die Regelungen über Nutzungsrechte gelten auch für Änderungen, Bearbeitungen und Neulieferungen von Software.
-
Es wird darauf hingewiesen, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Software zu entwickeln, die für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei ist.
-
Dem Kunden ist es untersagt, Änderungen an der Software vorzunehmen, diese zu dekompilieren, zu disassemblieren oder in sonstiger Weise zu manipulieren. Bei Zuwiderhandlung verfallen jegliche Gewährleistungs- und Garantieansprüche hinsichtlich der Software.
-
Bei einer schuldhaften Verletzung unserer Urheberrechte oder der Nutzungsbedingungen unterliegt der Kunde einer Vertragsstrafe in Höhe des halben Nettoauftragswertes der betreffenden Software oder Anlage, die dem gerichtlichen Mäßigungsrecht nicht unterliegt. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
-
Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen im Zusammenhang mit der Verwendung der Software einzuhalten und uns diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
-
-
Fernwartung und Vor-Ort-Leistungen
-
Sofern eine Fernwartungsfunktion an der Schankanlage installiert ist, können wir Fernwartungsleistungen gemäß der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung erbringen.
-
Leistungsumfang der Fernwartung kann beinhalten: Programmaktualisierungen (Updates zur Fehlerbehebung und Funktionsverbesserung, ausgenommen gesetzlich bedingte oder wesentliche Funktionserweiterungen), Hotline-Support für Bedienungsfragen oder Funktionsweisen der Software (ersetzt keine Softwareschulung).
-
Fernwartungsleistungen werden nicht erbracht bei: Hardware und Software, die nicht Gegenstand des Wartungsvertrages ist, unsachgemäßen Bedienungsfehlern, Reparaturversuchen durch Dritte, Verwendung von nicht autorisiertem Zubehör oder Verbrauchsmaterialien, höherer Gewalt, unzureichender Stromversorgung.
-
Leistungen, die nicht per Fernwartung erbracht werden können, insbesondere Vor-Ort-Einsätze zur Störungsbehebung, werden gesondert nach unserer jeweils gültigen Preisliste für Servicedienstleistungen verrechnet.
-
-
Geistiges Eigentum
-
Sämtliche Pläne, Skizzen, technische Unterlagen, Konstruktionen, Zeichnungen, Berechnungen, Logos, Prospekte, Kataloge, Muster, Webdesigns und ähnliche Unterlagen, die dem Kunden im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugänglich gemacht werden, bleiben unser geistiges Eigentum.
-
Der Kunde erhält daran keine über das für die vertragsgemäße Nutzung der Produkte unbedingt erforderliche hinausgehenden Nutzungsrechte. Jede Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung oder sonstige Nutzung, die nicht ausdrücklich zur Vertragserfüllung notwendig ist, bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
-
-
Datenschutz und Geheimhaltung
-
Wir verweisen auf unsere Datenschutzerklärung, abrufbar unter https://www.schankwerk.at/datenschutz, in der detailliert beschrieben wird, wie wir personenbezogene Daten verarbeiten.
-
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass wir im Rahmen dieses Vertrages und zur Erfüllung unserer Leistungen die notwendigen personenbezogenen Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO speichern und verarbeiten.
-
Wir verpflichten uns, vertrauliche Daten und Betriebsgeheimnisse des Kunden, die uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt werden und als solche gekennzeichnet oder erkennbar sind, während und nach Beendigung der Geschäftsbeziehung geheim zu halten. Diese Verpflichtung gilt auch für unsere Mitarbeiter und Subunternehmer, die entsprechend unterwiesen und zur Geheimhaltung verpflichtet werden.
-
-
Übertragung von Rechten und Pflichten / Änderungen der Rechtsform
-
Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können vom Kunden nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung auf Dritte übertragen werden.
-
Der Kunde ist verpflichtet, uns jede Änderung seiner Rechtsform, jeden Eigentümerwechsel sowie die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder vergleichbarer Verfahren unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei Verletzung dieser Mitteilungspflicht sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
-
-
Schlussbestimmungen
-
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame, undurchführbare oder nichtige Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
-
Auf diesen Vertrag und alle sich daraus ergebenden Rechtsbeziehungen kommt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) zur Anwendung.
-
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das für A-5202 Neumarkt am Wallersee sachlich und örtlich zuständige Gericht.
-
Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz des Auftragnehmers.
-
